![]() |
||||||
Home | Über uns | Geschäftsfelder | Branchen | Referenzen | Karriere | Kontakt |
|
|||||
![]() |
||||||
Unternehmenskauf-/verkauf Kapitalbeschaffung |
Genussscheine |
|||||
Ein Genussschein ist die verbriefte Form eines Genussrechts. Ihre Emission ist an keine bestimmte Rechtsform geknüpft. Wie eine Anleihe auch, gewähren sie die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens ab. Oftmals wird eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vereinbart. Entstehende Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient, es handelt sich also um sogenanntes "nachrangiges" Kapital. Genussscheine weisen sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakteristika auf, weshalb sie zu den Instrumenten der Mezzanine-Finanzierung gezählt werden:
Genussscheine kommen als Inhaber- und Namenspapiere vor. Sie haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit, die mit Kündigung und Rückzahlung oder mit Fristablauf endet. Für die Ausgabe von Genussscheinen durch Aktiengesellschaften ist mindestens eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung erforderlich. Aktionären wird ein Bezugsrecht gewährt. Genussscheine können börsentäglich veräußert werden. Stückzinsen werden hierbei nicht berechnet: Die Genussscheine werden flat notiert; der jeweilige Kurs beinhaltet den rechnerisch aufgelaufenen Zins. Die Berater der eagleTRUSTcapital erteielen Ihnen gern nähere Auskünfte zum Thema Genussscheine, rufen Sie uns an. |
|
|||||
| ||||||
|
Mitgliedschaften | Impressum | Sitemap |
||||||