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Kapitalbeschaffung

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Genussscheine

 

Ein Genussschein ist die verbriefte Form eines Genussrechts. Ihre Emission ist an keine bestimmte Rechtsform geknüpft.

Wie eine Anleihe auch, gewähren sie die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens ab. Oftmals wird eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vereinbart. Entstehende Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient, es handelt sich also um sogenanntes "nachrangiges" Kapital.

Genussscheine weisen sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakteristika auf, weshalb sie zu den Instrumenten der Mezzanine-Finanzierung gezählt werden:

  • Aufgrund der der Nachrangigkeit und der gewinnabhängigen Verzinsung wird Genusskapital als Eigenkapital angesehen. Dennoch beinhaltet ein Genussschein weder ein Mitsprache- noch ein Stimmrecht.
  • Steuerlich werden Genussscheine als Fremdkapital behandelt, wenn für den Investor keine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös des Unternehmens vereinbart ist. In diesem Fall sind die Ausschüttungen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Deshalb schließen viele Genussscheine in Deutschland eine Beteiligung am Liquidationserlös aus.

Genussscheine kommen als Inhaber- und Namenspapiere vor. Sie haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit, die mit Kündigung und Rückzahlung oder mit Fristablauf endet. Für die Ausgabe von Genussscheinen durch Aktiengesellschaften ist mindestens eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung erforderlich. Aktionären wird ein Bezugsrecht gewährt.

Genussscheine können börsentäglich veräußert werden. Stückzinsen werden hierbei nicht berechnet: Die Genussscheine werden flat notiert; der jeweilige Kurs beinhaltet den rechnerisch aufgelaufenen Zins.

Die Berater der eagleTRUSTcapital erteielen Ihnen gern nähere Auskünfte zum Thema Genussscheine, rufen Sie uns an.

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